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BFH, 05.07.1956 - IV 617/54 U |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerbesteuerpflichtigkeit der Tätigkeit der Vortragswerber; Wecken eines Bedarfs bei den Zuhörern und Anreiz zur Deckung dieses Bedarfs; Werbende Tätigkeit der Vorträge als Schwergewicht; Vorhandensein eines Betriebsvermögens als notwendige Voraussetzung eines ...
Papierfundstellen
- DB 1956, 788
- BStBl III 1956, 255
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.05.1955 - IV 608/53 U
Gewerbesteuerpflichtigkeit von Schaufenstergestaltern - Vergleichbarkeit mit den …
Auszug aus BFH, 05.07.1956 - IV 617/54 U
Das Finanzgericht ist davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung - siehe insbesondere das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 608/53 U vom 26. Mai 1955, Slg. Bd. 61 S. 72, BStBl 1955 III S. 225 - zu den gewerbesteuerpflichtigen Einkünften im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) grundsätzlich nicht die Einkünfte aus freien Berufen im Sinne des § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören.(Vgl. hierzu die Ausführungen des erkennenden Senats in dem oben angegebenen Urteil IV 608/53 U.) Unter den obwaltenden Umständen ist daher eine schriftstellerische, unterrichtende oder wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG nicht gegeben.
- BFH, 27.03.1952 - IV 131/51 U
Der Beruf als Bildberichterstatter als Gewerbe - Gewerbesteuerpflichtige …
Auszug aus BFH, 05.07.1956 - IV 617/54 U
Die Berufung der Stpfl. auf das die Tätigkeit eines Bildberichterstatters behandelnde Urteil des Bundesfinanzhofs IV 131/51 U vom 27. März 1952 (Slg. Bd. 56 S. 439 = BStBl 1952 III S. 170) geht fehl. - BFH, 25.10.1955 - I 206/53 U
Einordnung der Tätigkeit eines Werbeberaters als gewerblich oder freiberuflich - …
Auszug aus BFH, 05.07.1956 - IV 617/54 U
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der Bundesfinanzhof in dem Urteil I 206/53 U vom 25. Oktober 1955 (Slg. Bd. 61 S. 484, BStBl 1955 III S. 386) die Tätigkeit der Werbeberater grundsätzlich als gewerblich angesehen hat.